New Games | Verein | Kontakt | Jugendschutz | © 2012 Jugendzentrum Lienz TIROLER JUGENDSCHUTZGESETZ   Kein Konsum und Abgabe von • Alkohol unter 16 Jahren • Spirituosen (auch Mischgetränke - Alkopops) unter 18 Jahren Ausgehzeiten • Bis 16 Jahre - 01:00 Uhr • Bis 14 Jahre - 22:00 Uhr Ab 16 Jahre - keine gesetzliche Beschränkung Weitere Änderungen: Eltern dürfen die Ausgehzeiten einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen Ausweispflicht: Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen Abnahme: Die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen Strafandrohung: Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Jugendlichen Geldstrafen bis zu € 215,- Informations- und Beratungsgespräche: An Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten. Wer dem innerhalb von 3 Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe Für den Bezirk Lienz finden die Beratungsgespräche - nach Terminvereinbarung - im Jugendzentrum Lienz statt. Sitemap Startseite | Konzept | Team |