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© 2012 Jugendzentrum Lienz
TIROLER JUGENDSCHUTZGESETZ
Kein Konsum und Abgabe von
• Alkohol unter 16 Jahren
• Spirituosen (auch Mischgetränke - Alkopops) unter 18 Jahren
Ausgehzeiten
• Bis 16 Jahre - 01:00 Uhr
• Bis 14 Jahre - 22:00 Uhr
Ab 16 Jahre - keine gesetzliche Beschränkung
Weitere Änderungen:
Eltern dürfen die Ausgehzeiten einschränken, jedoch nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen
Ausweispflicht:
Kinder und Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen
Abnahme:
Die Exekutive kann Zigaretten, Tabak, Alkohol, verbotene Gegenstände und Medien von geringem Wert abnehmen
Strafandrohung:
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Jugendlichen Geldstrafen bis zu € 215,-
Informations- und Beratungsgespräche:
An Stelle einer Geldstrafe können sich Jugendliche zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten. Wer
dem innerhalb von 3 Monaten nicht nachkommt, erhält eine Geldstrafe
Für den Bezirk Lienz finden die Beratungsgespräche - nach Terminvereinbarung - im Jugendzentrum Lienz statt.
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